• Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss und eine mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mind. 2-jährige Tätigkeit in einem arbeitserzieherisch relevanten Feld
oder
  • Hauptschulabschluss/gleichwertiger Abschluss und eine mind. 2-jährige Berufsausbildung sowie eine mind. 2-jährige berufliche Praxis
und
  • Bei der berufsbegleitenden Ausbildung zusätzlich: Vorlage eines Praktikumsvertrages mit einer Praxisstelle in den Tätigkeitsfeldern der Arbeitserziehung bzw. Arbeitstherapie oder Jugendhilfe. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle behilflich.
  • Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Masern oder ein gültiger Genesenennachweis