Arbeitserzieherinnen und -erzieher haben die Aufgabe, Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung durch geeignete Maßnahmen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dabei knüpfen sie an deren individuelle Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse an und beurteilen die Anforderungen und Belastungen eines möglichen Arbeitsplatzes.

Beispiele:
  • Förderung von Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in Werkstätten mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt
  • Planung, Entwicklung und Anpassung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Gestaltung des Übergangs von der Schule zum Beruf bei Menschen mit besonderem Assistenzbedarf
  • Umsetzung des Erziehungs– und Bildungsauftrags in Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Gestaltung von Bildungs– und Förderangeboten in Ganztagsschulen
Auf der Homepage des Berufsverbandes für Arbeitserziehung E.V. erhalten Sie weitere Informationen.

Weitere Informationen zum Berufsbild „Arbeitserziehung/ Arbeitstherapie und einen Film zum Arbeitsalltag in der Arbeitserziehung finden Sie hier