- 8 Fortbildungspunkte/8 Stunden
Die vorbehaltenden Tätigkeiten der Pflege (§ 4 PflBG) rücken immer stärker in das Zentrum einer qualitätsvollen, von hoher Fachlichkeit geprägten Pflege. Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung müssen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in allen drei Teilen der Zwischen- und Abschlussprüfung ihre Kompetenz in Bezug auf die Gestaltung und Steuerung des gesamten Pflegeprozesses nachweisen. Angefangen bei einer theorie- und evidenzbasierten Erhebung des Pflegebedarfs, hin zur umfassenden Planung, Organisation und Ausgestaltung des Pflegeprozesses im intra- wie interdisziplinären Versorgungsteam bis hin zur Evaluation, Steuerung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Umso bedeutsamer ist es, dass diese komplexen vorbehaltenen Tätigkeiten auch zentraler Bestandteil einer kontinuierlichen Praxisanleitung in den unterschiedlichen Settings und Ausbildungsstätten der pflegerischen Ausbildung sind.
Inhalte
● Kompetenzen im Rahmen der Pflegeprozessgestaltung
● Einbindung der vorbehaltenen Tätigkeiten in den Prozess der Praxisanleitung
● Gestaltung von Arbeits- und Lernaufgaben zur Förderung der Kompetenzen der verantwortlichen Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
● Wichtige Entwicklungen im Rahmen der vorbehaltenen Tätigkeiten der Pflege (Pflegeklassifikationssysteme/-diagnosen, EBN u.a.)
Beginn der Veranstaltung |
29.02.2024 |
Anmeldeschluss |
31.01.2024 |
Kursgebühr |
120,00 € inkl. Verpflegung |
Zielgruppe |
Praxisanleiter (m/w/d) |
Termine |
09.00 - 16.30 Uhr |
Kursleitung |
Lehrkräfte |
Veranstaltungsort |
Kloster Lorch 1 73547 Lorch |
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